Benutzung von Atemschutzgeräten

DGUV Regel 112-190

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öfentlichen Hand.

Zum Thema Atemschutz hat die DGIV Regeln und Leitlinien definiert.
  

  1. Die DGUV Regel 112-190 erläutert die Vorgaben zur Benutzung von Atemschutzgeräten in Deutschland. 
  2. In der Information 212-190 werden die verschiedenen Arten von Atemschutzgeräte definiert.
  3. Der DGUV Grundsatz 312-190 beschäftigt sich mit den Themen Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung.
     

 

PDF icon DGUV 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten (PDF 2 MB)
PDF icon DGUV 212-190 - Klassifizierung + Auswahl v. Atemschutzgeräten (PDF 2 MB)
PDF icon DGUV 312-190 - Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung (PDF 411 kB)

 

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